Themenportal der sächsischen Justiz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die sächsische Justiz ist unabhängig, bürgernah und für die Herausforderungen des Informationszeitalters gerüstet. Um den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen den Zugang zur Justiz zu erleichtern, modernisieren wir die Justiz-Informationstechnik ständig weiter.
Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen die sächsische Justiz näher bringen. Sie finden hier zahlreiche Informationen über die sächsischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Justizvollzug sowie den Elektronischen Rechtsverkehr bis hin zu Ausbildungsmöglichkeiten. Das Themenportal soll Ihnen dabei einen umfassenden Einblick in die Arbeit sowie die Aufgaben der Justiz geben. Es bietet Ihnen auch Serviceleistungen wie Formulare und Broschüren.
Ihr Dr. Jürgen Martens
Staatsminister der Justiz und für Europa
Pressemitteilungen
24.01.2012 - Pilotprojekt erfolgreich: Anwaltliche Beratungsstellen in Sachsen werden Dauereinrichtung
Die im Rahmen des Pilotprojekts in verschiedenen sächsischen Städten eingerichteten anwaltlichen Beratungsstellen sollen dauerhaft weitergeführt werden.
Aktuelle Informationen
Bei dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa können seit dem 1. April 2011 elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten und Dokumente über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) entgegengenommen werden.
Schrittweise wird der sichere elektronische Zugang zu allen Gerichten des Freistaates Sachsen bis Ende 2012 ermöglicht. Einen Überblick zum aktuellen Stand und den nächsten Planungen erhalten Sie hier:
Sächsische Gerichte mit elektronischem Zugang
Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr
E-Justiz
Alle Informationen zu den elektronisch geführten Verfahren und zum Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter E-Justiz. Dort erreichen Sie auch den beliebten Gitterladen – den Internetshop der sächsischen Justizvollzugsanstalten und die Versteigerungsplattform Justiz–Auktion.
Geschäftsbereich
Zur sächsischen Justiz gehören die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgerichte sowie das Oberlandesgericht), die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht sowie die Staatsanwaltschaften und die Justizvollzugsanstalten.




